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Ihre Strafverteidiger in Baden-Württemberg

Wir sind Strafverteidiger, sitzend in Göppingen und Heidelberg und übernehmen die Verteidigung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen in strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Verfahren bundesweit. Es ist ratsam uns frühzeitig im Ermittlungsverfahren oder im Rahmen der strafrechtlichen Vorsorge zu beauftragen. Hauptsächlich verteidigen wir Mandanten in der strafrechtlichen Hauptverhandlung vor Gericht.

Verteidigung mit Kampf aus Leidenschaft

Wir übernehmen die Verteidigung unserer Mandanten aus Überzeugung und bieten Verteidigung und Vertretung auf höchsten Niveau. Wir bilden uns regelmäßig fort, um die fortwährende Qualität unserer Arbeit sicherzustellen. 

Qualität durch Fortbildung

Rechtsanwalt Stehr ist Fachanwalt für Strafrecht. Jeder Fachanwalt ist verpflichtet, jedes Jahr an mindestens 15 Fortbildungsstunden teilzunehmen und dies gegenüber der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen. Wir nehmen unsere Fortbildungspflicht sehr ernst und bilden uns regelmäßig weit über das Mindestmaß hinausgehend fort. Nur ständig aktualisiertes Wissen kann die optimale Verteidigung und Vertretung unserer Mandanten gewährleisten. 

Jahrelange Prozesserfahrung

Wir haben an einer Vielzahl von strafrechtlichen Hauptverhandlungen im Landgerichtsbezirk Ulm, Stuttgart, Mannheim aber auch bundesweit, teilgenommen. Vor der großen Strafkammer am Landgericht und vor dem Amtsgericht – Strafrichter oder Schöffengericht – haben wir an zahlreichen Hauptverhandlungen teilgenommen. Als unser Mandant profitieren Sie von unserer großen Prozesserfahrung.

Verteidigung in Strafsachen

Wir übernehmen die Verteidigung in Strafsachen in Baden-Württemberg und bundesweit. Dazu gehören in erster Linie die allgemeinen Strafsachen.Neben der Verteidigung von Beschuldigten in diesen Verfahren übernehmen wir auch die Vertretung von Hinterbliebenen im Rahmen der Nebenklage.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Sexualstrafrecht. Wir übernehmen in diesen Verfahren die Verteidigung und Vertretung unserer Mandanten bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ohne Rücksicht auf den Tatvorwurf. Im Rahmen unserer Tätigkeit übernehmen wir in diesen Verfahren die Verteidigung von Beschuldigten, aber auch die Vertretung von Geschädigten einer Straftat.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Strafverteidiger unserer Kanzlei ist die Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen. Hierzu gehören Verfahren wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Gerade in diesen Verfahren ist die frühzeitige Inanspruchnahme von kompetenten Verteidigern wichtig.

Verteidigung in Bußgeldsachen

Unsere Kanzlei übernimmt die Verteidigung in Bußgeldsachen bundesweit. Hierzu gehören überwiegend Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verfehlungen im Straßenverkehr, aber auch die Verteidigung in wirtschaftsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren.

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